Visum und Aufenthalt
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Länder über folgendes informiert:
- Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden, nicht zumutbar ist, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Visumverfahren nachzuholen, sofern sie nicht mit dem hierfür erforderlichen Visum eingereist sind.
- Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.
- Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
Hinweis: die aktuell gültigen Regelungen stehen bspw. auf den Seiten des BMI